Station Ohligsmühle Außenansicht
© Mehdi Tavangar

Maskenpflicht

in Bussen und der Schwebebahn!

Die WSW mobil weist darauf hin, dass nach wie vor eine Maskenpflicht für die Fahrgäste in Bussen und der Schwebebahn besteht! Die Pflicht gilt auch in unseren WSW-Cabs, im AnrufSammeltaxi und im Taxibus.

Sie müssen somit im NRW-Nahverkehr eine Bedeckung über Mund und Nase tragen. Es kann eine OP-Maske sein, empfohlen werden aber Masken mit den Standards FFP2, KN95 oder N95.

Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Pflicht befreit, aber Kinder zwischen 6 und 13 müssen eine medizinische Maske tragen.

Diese Pflicht gilt jedoch nicht für die Haltestellen und Schwebebahnstationen.